Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 899/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,15011
BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 899/81 (https://dejure.org/1983,15011)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1983 - IVb ZB 899/81 (https://dejure.org/1983,15011)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1983 - IVb ZB 899/81 (https://dejure.org/1983,15011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,15011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragszahlungspflicht zum Ausgleich einer Anwartschaft aus der betrieblichen Altersversorgung des Ehegatten - Anwendbarkeit des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 899/81
    Soweit das Beschwerdegericht den Ehemann zur Begründung höherer Anwartschaften verpflichtet hat als vom Amtsgericht entschieden, verstößt die Entscheidung gegen das auch im Rechtsmittelverfahren über den Versorgungsausgleich geltende Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (BGHZ 85, 180) und kann deshalb nicht bestehen bleiben.
  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 842/81

    Versorgungsausgleich in Härtefällen

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 899/81
    Wie der Senat entschieden hat, hat das Gericht der weiteren Beschwerde das bei Erlaß seiner Entscheidung geltende Recht anzuwenden, auch wenn das Gericht der Vorinstanz, wie hier, diese Rechtslage bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 842/82 - FamRZ 1983, 1003).
  • BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 921/80

    Zuordnung des Trägers einer Versorgung zu den öffentlich-rechtlichen

    Ein Versorgungsträger, der in einer dieser Rechtsformen - als Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts - organisiert ist, ist demgemäß öffentlich-rechtlicher Versorgungsträger im Sinne von § 1 Abs. 3 VAHRG (vgl. aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats Beschlüsse vom 22. Juni 1983 - IVb ZB 884/80 = FamRZ 1983, 998; vom 23. November 1983 - IVb ZB 899/81, nicht veröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht